Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines 

 

Diese AGB gelten für alle Mietgegenstände des Vermieters, insbesondere für Toilettenwagen, sowie für das dazugehörige Anschlussmaterial und Zubehör inklusive sämtlicher Serviceleistungen von eventwc.de.

 

1. Angebote, Vertragsgegenstand, Vertragsschluss, Preise

1.1 Alle in unseren Internetseiten, Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten veröffentlichten Leistungsbeschreibungen sind für den Vermieter freibleibend und unverbindlich, insbesondere elektronische Anfragen und/oder Buchungen bedürfen für Ihre Verbindlichkeit einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Vermieter. Dies gilt auch für per E-Mail, Fax oder Brief verschickte Angebote.

1.2 Ein Vertrag kommt ausschließlich durch Unterschrift von Mieter und Vermieter auf dem Vertragsdokument zustande. Verträge dürfen in ihrer Schriftform ausschließlich vom Vermieter geändert werden.

1.3 Die vom Vermieter ausgestellten Verträge müssen vom Mieter unterschrieben bei dem Vermieter eingegangen sein. Bei verspäteter Rücksendung behält sich der Vermieter das Recht vor den Mietgegenstand anderweitig zu vermieten. Schadensersatzanspruch aufgrund verspäteter Rücksendung des Vertrages gegenüber dem Vermieter besteht nicht. Dies gilt auch bei verspäteter Anzahlung.

1.4 Alle Termine und Zeiten sind vorher zu vereinbaren, insbesondere Termine für Anlieferung, Abholung, Auf- und Abbauzeiten, sowie Servicezeiten.

 

2. Pflichten des Mieters

2.1 Bei der Anlieferung und der Abholung des Mietgegenstandes durch den Vermieter muss der Standort durch eine volljährige unterzeichnungsberechtigte Person besetzt sein.

2.2 Der Mieter ist dazu verpflichtet, den Mietgegenstand bei Anlieferung auf Betriebsbereitschaft und Mangelfreiheit zu prüfen und gegebenenfalls sofort zu rügen. Mit beanstandungsfreier Entgegennahme erkennt der Mieter den Mietgegenstand als betriebsbereit und mangelfrei an. Der Mieter hat während der Mietzeit auftretende Mängel dem Vermieter unverzüglich zu melden. Ein Mietminderungsrecht steht dem Mieter nicht zu.

2.3 Der Mieter ist dazu verpflichtet, alle Verkehrssicherungspflichten zu beachten und einzuhalten. Des weiteren muss der Mieter auf eigene Kosten alle nötigen behördlichen Genehmigungen, insbesondere die Fäkalieneinleitungsgenehmigung in die Kanalisation, sowie ggf. Sondergenehmigungen für Zufahrten einholen. Zudem ist der Mieter verpflichtet sich über die Rechtslage zu informieren.

2.4 Jegliche Beschriftung und/oder Beklebung ist dem Mieter untersagt. Ausnahmen sind schriftlich festzuhalten.

2.6 Dem Mieter ist es untersagt selbst Reparaturen durchzuführen oder diese in Auftrag zu geben.

 

3. Reinigungspersonal und sonstige Dienstleistungen 

3.1 Wird der Auf- und Abbau durch den Vermieter durchgeführt ist vom Mieter sicherzustellen, dass die erforderlichen Strom-, Frisch- und Abwasserzugänge ordnungsgemäß angebracht und vorhanden sind und die maximal angebotene Entfernung zum Mietgegenstand (laut Leistungsbeschreibung) nicht überschritten ist.

Unsere Selbstständigen Mitarbeiter können den Aufbau und/oder Anschluss verweigern, wenn dadurch Dritte gefährdet und/oder gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird.

3.2 Ein Arbeitstag des Reinigungspersonals beträgt neun Stunden und beinhaltet eine Stunde Pause. Der Mieter ist dem Reinigungspersonal aus gesetzlichen Gründen nicht weisungsbefugt. Das Reinigungspersonal ist nur zur Betreuung und Reinigung des Mietgegenstandes verpflichtet.

 

4. Haftung des Mieters , Versicherungspflicht

4.1. Der Mieter stellt den Vermieter von PARKgebühren und sonstigen Kosten frei.

4.2 Unabhängig von der Veranstaltungsdauer haftet der Mieter für sämtliche Schäden an dem Mietgegenstand, sowie dem Zubehör. Ebenfalls haftet der Mieter während der gesamten Mietdauer, also bis zur protokollierten Rückgabe für Brand, Diebstahl, Sachbeschädigung oder unsachgemäße Bedienung, unabhängig davon ob sie vom Mieter selbst, einem Erfüllungsgehilfen oder durch Dritte verursacht wurden. Die aus dem Schaden resultierenden Nachteile und Folgekosten trägt der Mieter. Wird ein Schaden vom Vermieter erst nach Rückgabe des Mietgegenstandes erkannt, haftet der Mieter im vollem Umfang über die Vertragsdauer hinaus.

4.3 Reparable Schäden werden von uns schnellstmöglich behoben. Bei irreparablen Schäden werden dem Mieter die Kosten der Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Mietgegenstandes in Rechnung gestellt. Der daraus ergehende Verdienstausfall geht zu Lasten des Mieters, wobei von einer durchgehenden Vermietung ausgegangen wird. In beiden Fällen wird dem Mieter vom Vermieter die tatsächliche Schadenshöhe offengelegt.

4.4 Das Veranstaltungsdurchführungsrisiko, insbesondere durch wetterbedingten teilweisen oder vollständigen Nutzungsausfall des Mietgegenstandes trägt ausschließlich der Mieter und mindert nicht den Mietbetrag.

 

5. Kündigung / Stornobedingungen 

5.1 Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht dem Vermieter zu, wenn:

– Der Mieter in Zahlungsverzug ist

– Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt werden und/oder das Insolvenzverfahren eröffnet wurde

– der Mieter den Mietgegenstand unbefugt Dritten überlässt.

– der Mieter den Mietgegenstand in schädlicher Weise benutzt.

– der Mieter den Mietgegenstand in vertragswidriger Weise benutzt.

– der Mieter den Mietgegenstand zu einem nicht vertraglich vereinbarten Ort verbringt.

 

Stornobedingungen

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir aus Kalkulationsgründen folgende Kosten im Falle einer Stornierung veranschlagen: (Netto zzgl. MwSt.)

14 Tage nach Vertragsunterzeichnung/schriftliche Emailzusage =  50% der vereinbarten Miete

14 Tage vor Mietbeginn = 80% der vereinbarten Miete

7 Tagen vor Mietbeginn 100% = der vereinbarten Miete

 

6. Haftung des Vermieters

6.1 Für alle Sach- und Vermögensschäden, die nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

6.2 Der Vermieter haftet bei einfachem Verschulden bei Vollzug und/oder Nichterfüllung maximal bis zur Höhe des Mietpreises. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche gegen den Vermieter, auch gegen seine Mitarbeiter sind ausgeschlossen.

6.3 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für durch den Mietgegenstand verursachten Folgeschäden. Insbesondere haftet der Vermieter nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Mieters.

6.4 Der Vermieter ist berechtigt von vertraglich festgeltenen Terminabsprachen zurückzutreten, wenn die Lieferung aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, gänzlich unmöglich wird. Liefertermine können außerdem vom Vermieter angemessen verlängert werden, wenn der Vermieter aus Gründen die er selbst nicht zu vertreten hat an der rechtzeitigen Lieferung gehindert ist, insbesondere bei unvorhersehbaren Witterungseinflüssen wie Sturm, Schnee etc oder bei einem Motorschaden. In allen Fällen kann der Mieter von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen.

 

7. Fälligkeit und Verzug

7.1 Der Mieter befindet sich automatisch in Verzug, wenn die Teilzahlung von (50%)  nach 5 Werktage nach Rechnungsstellung nicht erfolgt ist. Die Verzugszinsen belaufen sich auf sechs Prozentpunkte (6%) über dem Basiszins. Die zweiten 50% der in Rechnung gestellten Summe, müssen in Bar vor VA beginn dem Busfahrer von Eventwc.de ausgehändigt werden.

 

8. Datenschutz 

8.1 Kundenverhältnis: Der Kunde ist damit einverstanden, dass personen- und/oder firmenbezogene Daten, sowie jegliche Vertrags- und/oder Auftragsverhältnisse von uns gespeichert, geändert und gelöscht werden dürfen.

8.2 Benutzung unserer Webseite: Personenbezogene Daten werden auf dieser Webseite nur im technisch notwendigem Umfang erhoben.

8.3 Jegliche Daten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben

 

9. Schlussbestimmungen

9.1 Sonstige Vereinbarungen und/oder Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

10. Gerichtsstand

10.1 Gerichtsstand für alle entstehenden Streitigkeiten ist 33330 Gütersloh.