Allgemeine Geschäftsbedingungen
A. Allgemeines
1. Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für die Vermietung von Toilettenwagen samt Anschlussmaterial und Zubehör
inklusive zugehöriger Serviceleistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Mieter
geschlossenen Vertrages.
(2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn,
wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten
auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen
abweichender Bedingungen des Kunden unsere Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.
2. Angebote, Annahme, Vertragsschluss
(1) Sämtliche durch uns veröffentlichten Leistungsbeschreibungen und Preislisten sind freibleibend.
(2) Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, welches wir innerhalb von zwei
Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen können.
(3) Wir behalten uns vor, einen anderen als den vereinbarten Mietgegenstand zu liefern, falls der
andere Mietgegenstand in vergleichbarer Weise geeignet und dem Kunden zumutbar ist.
3. Pflichten des Mieters
(1) Bei Anlieferung des Mietgegenstandes muss der Mieter oder ein von ihm beauftragter, volljähriger
Dritter anwesend sein.
(2) Der Mieter ist dazu verpflichtet, den Mietgegenstand bei Anlieferung auf Betriebsbereitschaft und
Mängelfreiheit zu überprüfen. Festgestellte Mängel hat der Mieter sofort zu rügen, und zwar
schriftlich. Mit beanstandungsfreier Empfangnahme erkennt der Mieter den Mietgegenstand als
mangelfrei und betriebsbereit an.
(3) Während der Mietzeit auftretende Mängel sind uns sofort zu melden. Dem Mieter ist es untersagt,
selbst Reparaturversuche vorzunehmen oder diese in Auftrag zu geben.
(4) Der Mieter hat für die Dauer der Mietzeit auf seine Kosten sämtliche etwaig erforderlichen
behördlichen Genehmigungen einzuholen.
(5) Der Mietgegenstand wird an einem zwischen den Parteien vereinbarten Standort aufgestellt. Für
die Eignung des Untergrundes und die Befahrbarkeit des Standortes ist der Mieter verantwortlich.
Der Mieter hat sicherzustellen, dass die erforderlichen Strom-, Frisch- und Abwasseranschlüsse
ordnungsgemäß vorhanden und funktionsfähig sind und die maximal angegebene Entfernung zum
Mietgegenstand laut Vertrag nicht überschritten ist. Sollten am vereinbarten Standort Parkgebühren
oder sonstige Nutzungsentgelte anfallen, so stellt der Mieter den Vermieter hiervon nach
Rechnungslegung frei.
(6) Jegliche Beschriftung und/oder Beklebung des Mietgegenstandes ist untersagt. Ausnahmen
hiervon sind schriftlich zu vereinbaren.
(7) Der Mieter sichert den Mietgegenstand ordnungsgemäß gegen Zerstörung, Beschädigung, Verlust
oder Diebstahl. Die Gefahr des von ihm zu vertretenden Untergangs, Verlustes, Diebstahls oder der
Beschädigung des Vertragsgegenstandes trägt der Mieter. Sollte eines der genannten Ereignisse
eintreten, so unterrichtet der Mieter uns unverzüglich darüber; das gilt auch dann, wenn er das
Ereignis nicht zu vertreten hat.
(8) Der Mieter haftet für alle Schäden an Mietgegenständen, die aus unsachgemäßer oder
missbräuchlicher Benutzung entstehen. Insbesondere trägt der Mieter das Risiko von Verlust und
Diebstahl sowie jeglicher Beschädigung und vorzeitigem Verschleiß der Mietgegenstände. Die
Verpflichtung zur Entrichtung des Mietzinses bleibt hiervon unberührt.
(9) Aus nicht sachgemäßem Gebrauch resultierende Reparatur-, Reinigungs-, Ersatzteil- und sonstige
Kosten, insbesondere entgangener Gewinn, sind vom Mieter zu tragen. Dem Mieter ist in diesen
Fällen gestattet nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
(10) Sollten Dritte den Mietgegenstand durch Pfändung beschlagnahmen oder sonstige Rechte an
ihm geltend machen oder diesen in Besitz nehmen, ist der Mieter verpflichtet, uns hierüber
schriftlich innerhalb von spätestens 3 Tagen zu benachrichtigen, vorab – soweit möglich – den oder
die Dritten auf das Eigentum von uns an dem Mietgegenstand hinzuweisen; wird ein solcher Hinweis
erteilt, so sind wir hierüber sofort zu informieren. Der Mieter hat uns sämtliche Kosten zur
Wiedererlangung des Vertragsgegenstandes zu ersetzen, sofern er die oben aufgeführten
Maßnahmen zu vertreten hat; das beinhaltet auch die Zahlung von Rechtsverfolgungskosten sowie
angemessener Vorschüsse hierauf.
4. Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
(1) Das Mietverhältnis beginnt mit dem vereinbarten Datum. Sollte der Mietgegenstand aus von uns
zu vertretenden Gründen verspätet geliefert werden, so beginnt das Mietverhältnis mit der
tatsächlichen Auslieferung des Mietgegenstandes.
(2) Das Mietverhältnis endet mit dem vereinbarten Datum. Sollte der Mietgegenstand aus vom
Kunden zu vertretenden Umständen erst später als zum vereinbarten Datum abgeholt werden
können, so endet das Mietverhältnis mit der tatsächlichen Abholung des Mietgegenstandes. Für
diesen Fall erfolgt eine Nachberechnung des tatsächlichen Mietzeitraums unter Zugrundelegung des
vereinbarten Mietzinses.
(3) Die vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes befreit den Mieter nicht von seinen
Vertragspflichten.
(4) Das Recht jeder Partei auf außerordentliche Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund
bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn die jeweils andere Vertragspartei die
vertraglichen Verpflichtungen verletzt und das Fortsetzen des Mietverhältnisses nicht zumutbar ist.
(5) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Mieter durchgeführt werden,
b) ein Insolvenzverfahren gegen den Mieter eingeleitet worden ist,
c) der Mieter den Mietgegenstand unbefugt Dritten überlässt,
d) der Mieter den Mietgegenstand an einen anderen als den vereinbarten Aufstellort verbringt,
e) der Mieter mit der Zahlung des Mietzinses in Verzug ist und auch auf eine Mahnung, welche eine
angemessene Zahlungsfrist enthält, den Mietzins nicht zahlt.
5. Mietzins, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Verzug
(1) Der zu zahlende Mietzins ergibt sich aus dem Mietvertrag. Er ist bei Rechnungslegung sofort zur
Zahlung fällig, es sei denn, zwischen den Parteien wurde im Mietvertrag ein anderes Fälligkeitsdatum
vereinbart.
(2) Alle weiteren Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, aus der Rechnung geht ein
anderes Zahlungsziel hervor.
(3) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist stehen uns ab Zugang der ersten Mahnung oder spätestens
30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu.
(4) Für jede Mahnung wird pauschal ein Betrag von fünf (5) EUR vereinbart. Der Mieter ist berechtigt,
geringere Kosten und Aufwendungen für die Mahnung nachzuweisen.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Mieter nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
6. Stornierung
(1) Storniert der Mieter eine getätigte Anmietung, können wir eine Stornogebühr für die durch die
Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern.
(2) Die Stornogebühr beträgt in der Regel bei Zugang der Stornierungserklärung
a) bis zu 6 Monate vor dem Beginn des vereinbarten Mietzeitraums 20 Prozent des
vereinbarten Mietzinses,
b) weniger als 6 Monate vor dem Beginn des vereinbarten Mietzeitraums 50 Prozent des
vereinbarten Mietzinses,
c) weniger als 3 Monate vor Beginn des vereinbarten Mietzeitraums 60 Prozent des
vereinbarten Mietzinses,
d) weniger als 8 Tage vor Beginn des vereinbarten Mietzeitraums 80 Prozent des vereinbarten
Mietzinses,
e) am Tag des Beginns des vereinbarten Mietzeitraums 90 Prozent des vereinbarten
Mietzinses.
(3) Dem Mieter ist in diesen Fällen gestattet nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden
entstanden ist.
7. Schadensersatz
(1) Wir haften grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von uns und unseren
Erfüllungsgehilfen.
(2) Die Haftung von uns und unseren Erfüllungsgehilfen für leichte Fahrlässigkeit ist daher
ausgeschlossen, sofern es sich nicht um
a) die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, also solcher, deren Erfüllung den Vertrag prägt
und auf die der Kunde vertrauen darf,
b) die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
c) die Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Leistung, für das Vorhandensein eines
Leistungserfolges oder für ein Beschaffungsrisiko,
d) Verzug, soweit ein fixer Liefer- und/oder fixer Leistungszeitpunkt im Sinne eines echten
Fixgeschäfts vereinbart war,
e) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstige Fälle zwingender gesetzlicher Haftung
handelt.
(3) Für den Fall, dass uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und
kein Fall vorstehender Ziff. 5 a) bis e) vorliegt, haften wir auch bei der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und
vertragstypischen Schäden.
(4) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den vorstehenden Ziffern vorgesehen, ist –
ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt
auch für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger
Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823
BGB. Ausgeschlossen ist insbesondere auch eine Haftung für Schäden, die ausschließlich aufgrund
ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, insbesondere der Nichtbeachtung der dem
Mietgegenstand beigefügten oder darauf angebrachten Nutzungshinweisen oder sonstigen
produktbezogenen Informationen oder aufgrund von Änderungen, Reparaturen oder
Reparaturversuchen des Kunden, eines Kunden des Kunden oder von dem Kunden oder dessen
Kunden beauftragten Dritten entstanden sind.
8. Stellung von Reinigungspersonal
Wird durch uns Reinigungspersonal gestellt, so ist der Mieter diesem nicht weisungsbefugt. Das
Reinigungspersonal ist ausschließlich zur Betreuung und Reinigung des Mietgegenstandes
verpflichtet.
9. Textform
Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zu diesen AGB sowie inhaltliche Modifizierungen
bedürfen der Textform und sind individuell zu vereinbaren. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das
Textformerfordernis selbst.
10. Gerichtsstand
(1) Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-
rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz
zuständige Gericht.
(2) Wir sind darüber hinaus berechtigt, Ansprüche an dem allgemeinen Gerichtsstand des Mieters
geltend zu machen.
B. Besondere Bestimmungen für Verbraucher
1. Widerruf
Die folgende Widerrufsbelehrung gilt für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
und bei Fernabsatzverträgen:
2. Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben müssen Sie uns (Event WC Sebastian Rogowski, Schalückstraße
43, 33332 Gütersloh, Tel. 05241/2127067, info@eventwc.de) mittels einer eindeutigen Erklärung
(z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden,
das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die
Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
3. Folgen des Widerrufs
(1) Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich
daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen
ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart;
in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
(2) Wir holen die Mietsachen ab.
(3) Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Mietsache nur aufkommen, wenn dieser
Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der
Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.
(4) Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung während der Widerrufsfrist
beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu
dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages
unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag
vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
4. Widerrufsmuster
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie
es zurück.
An Event WC Sebastian Rogowski, Schalückstraße 43, 33332 Gütersloh, info@eventwc.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Bestellung
der folgenden
Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)/die Miete der folgenden Mietsache (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes bitte streichen
Stand: August 2023